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   BGH, 15.11.1961 - IV ZR 147/61   

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BGH, 15.11.1961 - IV ZR 147/61 (https://dejure.org/1961,6361)
BGH, Entscheidung vom 15.11.1961 - IV ZR 147/61 (https://dejure.org/1961,6361)
BGH, Entscheidung vom 15. November 1961 - IV ZR 147/61 (https://dejure.org/1961,6361)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 27.06.1961 - 1 BvR 486/59

    Verfassungswidrigkeit des allein auf Parteimitgliedschaft gestützten

    Auszug aus BGH, 15.11.1961 - IV ZR 147/61
    Die Revision hat dazu unter Berufung auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Juni 1961 - RzW 1961, 375 - vor allem geltend gemacht, daß die SED in Berlin nicht verboten sei, sondern ihre Tätigkeit als legale Partei ausübe.

    Damit entfallt aber für Berlin auch die Geltung des vom Bundesverfassungsgericht ausgesprochenen Grundsatzes, daß einer Entscheidung dieses Gerichtshofes, durch die die Verfassungswidrigkeit einer Partei festgestellt wird, nicht nur deklaratorische, sondern in dem Sinne auch eine konstitutive Wirkung zukomme, daß vor Erlaß einer solchen Entscheidung niemand die Verfassungswidrigkeit dieser Partei geltend machen könne (RzW 1961, 375; NJW 1961, 723).

  • BGH, 27.02.1956 - III ZR 194/54

    Rechtsweg für Ansrüche nach Reichsseuchengesetz

    Auszug aus BGH, 15.11.1961 - IV ZR 147/61
    Diese Möglichkeit entfällt, weil das Bundesverfassungsgericht noch gehindert ist, für das Gebiet von Berlin richterliche Gewalt auszuüben (BGHZ 20, 112 ff; BVerfGE 7, 1 ff [BVerfG 21.05.1957 - 2 BvL 6/56]; 10, 229 ff [BVerfG 02.12.1959 - 1 BvR 469/52]).

    Die Entscheidung über diese Frage ist dann jeweils im Rahmen eines solchen Rechtsstreits von dem für seine Entscheidung zuständigen Gericht zu treffen (vgl. BGHZ 20, 112, 116) [BGH 07.02.1956 - III ZR 194/54].

  • BVerfG, 21.05.1957 - 2 BvL 6/56

    Berlin-Vorbehalt I

    Auszug aus BGH, 15.11.1961 - IV ZR 147/61
    Das Grundgesetz und damit das Parteienprivileg des Art. 21 gelten zwar grundsätzlich auch in West-Berlin (vgl. BVerfGE 7, 1 ff [BVerfG 21.05.1957 - 2 BvL 6/56]).

    Diese Möglichkeit entfällt, weil das Bundesverfassungsgericht noch gehindert ist, für das Gebiet von Berlin richterliche Gewalt auszuüben (BGHZ 20, 112 ff; BVerfGE 7, 1 ff [BVerfG 21.05.1957 - 2 BvL 6/56]; 10, 229 ff [BVerfG 02.12.1959 - 1 BvR 469/52]).

  • BVerfG, 21.03.1961 - 2 BvR 27/60

    Parteienprivileg

    Auszug aus BGH, 15.11.1961 - IV ZR 147/61
    Damit entfallt aber für Berlin auch die Geltung des vom Bundesverfassungsgericht ausgesprochenen Grundsatzes, daß einer Entscheidung dieses Gerichtshofes, durch die die Verfassungswidrigkeit einer Partei festgestellt wird, nicht nur deklaratorische, sondern in dem Sinne auch eine konstitutive Wirkung zukomme, daß vor Erlaß einer solchen Entscheidung niemand die Verfassungswidrigkeit dieser Partei geltend machen könne (RzW 1961, 375; NJW 1961, 723).
  • BVerfG, 17.08.1956 - 1 BvB 2/51

    KPD-Verbot - Zweiter und letzter erfolgreicher Antrag auf Verbot einer Partei

    Auszug aus BGH, 15.11.1961 - IV ZR 147/61
    Die Gründe, die nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. August 1956 (BVerfGE 5, 85 ff [BVerfG 17.08.1956 - 1 BvB 2/51]) für die Feststellung der Verfassungswidrigkeit der KPD maßgebend waren, treffen deshalb auch für die SED zu.
  • BVerfG, 02.12.1959 - 1 BvR 469/52

    Entscheidungskompetenz des BVerfG hinsichtlich "Berliner Sachen"

    Auszug aus BGH, 15.11.1961 - IV ZR 147/61
    Diese Möglichkeit entfällt, weil das Bundesverfassungsgericht noch gehindert ist, für das Gebiet von Berlin richterliche Gewalt auszuüben (BGHZ 20, 112 ff; BVerfGE 7, 1 ff [BVerfG 21.05.1957 - 2 BvL 6/56]; 10, 229 ff [BVerfG 02.12.1959 - 1 BvR 469/52]).
  • BGH, 25.10.1961 - IV ZR 121/61

    Keine Entschädigung für Kommunisten

    Auszug aus BGH, 15.11.1961 - IV ZR 147/61
    Ihre Anwendung ist vielmehr, wie der Senat bereits in seinem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil von 25. Oktober 1961 - IV ZR 121/61 - näher dargelegt hat, durch die Erwägung gerechtfertigt, daß es der Deutschen Bundesrepublik unabhängig von der Frage der Rechtswidrigkeit einer politischen Betätigung grundsätzlich nicht zugemutet werden kann, solchen Verfolgten Entschädigung zu gewähren, die sich aktiv kämpferisch für das Ziel der kommunistischen Gewaltherrschaft einsetzen, mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung in der Bundesrepublik zugleich die Grundlagen des von ihr übernommenen und durchgeführten Wiedergutmachungswerkes, durch die allgemein eine Entschädigung der Verfolgten erst ermöglicht wird, zu zerstören.
  • BGH, 07.02.1962 - IV ZR 229/61

    Rechtsmittel

    Zwar steht, wie der Senat wiederholt ausgesprochen hat, der Umstand, daß die SED in Westberlin nicht verboten ist der Annahme, daß der Kläger wegen seiner politischen Tätigkeit zu dieser Entschädigung ausgeschlossen ist, nicht entgegen (Urteile des Senate vom 12. Juli 1961 - IV ZR 89/61 - vom 15. November 1961 - IV ZR 147/61 - und vom 29. November 1961 - IV ZR 115/61 -).

    Eine Tätigkeit von der Art wie sie ihm somit nach seiner Darstellung oblag, reicht, wie der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 15. November 1961 - IV ZR 147/61 - ausgeführt hat, nicht aus, um den Begriff des Bekämpfens der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu erfüllen.

  • BGH, 27.06.1962 - IV ZR 75/62

    Rechtsmittel

    Das trifft vor allem dann zu, wenn dieser Funktionär in Westberlin lebt, er daher seine politische Aufgabe freiwillig übernommen und er außerdem in Westberlin über alle Möglichkeiten verfügt hat, Richtung und Ziel des politischen Handelns im Bereich der kommunistischen Gewaltherrschaft zu erkennen (vgl. Urteile des Senats vom 12. Juli 1961 - a.a.O. - vom 29. November 1961 - a.a.O. - und vom 10. November 1961 - IV ZR 147/61 -).
  • BGH, 21.02.1962 - IV ZR 191/61

    Rechtsmittel

    Auf das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil vom 12. Juli 1961 - IV ZR 89/61 - und das Urteil vom 15. November 1961 - IV ZR 147/61 - kann verwiesen werden.
  • BGH, 05.03.1970 - IX ZR 201/67

    Rechtsmittel

    Die rechtlich ausschlaggebenden Gesichtspunkte sind in den Urteilen RzW 1962, 164 Nr. 12 und 210 Nr. 8 sowie vom 15. November 1961, IV ZR 147/61 dargelegt.
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